Archiv Corona Schule 2020/21
Liebe Eltern,
an dieser Stelle finden Sie -ständig aktualisiert- alle allgemeinen und "diesterwegschulspezifischen" Informationen rund um den angepassten Schulbetrieb in Zeiten der Corona-Pandemie.
Weitergehende Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Ministeriums für Schule und Bildung NRW zum Thema "Coronavirus ".
Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung NRW zum „Lolli-Test“, Stand 7.5.21
Liebe Eltern,
direkt nach den Osterferien wurden die Selbsttests der Firma Siemens Healthcare GmbH allen Schulen durch das Land NRW zur Verfügung gestellt, um frühzeitig mögliche Infektionen mit SARS-CoV-2 erkennen zu können und deren Verbreitung zu begrenzen. Dem Ministerium für Schule und Bildung ist bewusst, dass sich diese Tests aufgrund ihrer Handhabung in den Grundschulen und Förderschulen nicht optimal durchführen lassen.
Daher hat das Ministerium parallel zur Beschaffung der aktuell an den Schulen zur Verfügung stehenden Selbsttests, eine altersangemessene, kind- und schulformgerechte Lösung zur Testung auf das Corona-Virus geprüft. Von der Universitätsklinik zu Köln wurde in den vergangenen Monaten ein Testverfahren für den Einsatz für Kinder in größeren Gruppen entwickelt. Dieses Testverfahren steht nun für den Einsatz in den Grund- und Förderschulen bereit.
Das Bundesgesetz zur „Notbremse“ in der Corona-Pandemie vom 22. April 2021 hat als Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie in Schulen u. a. vorgesehen, dass Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche getestet werden. In NRW finden bereits seit Inkrafttreten der 12. April 2021 zwei Tests pro Woche in den Schulen statt.
Die Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen und Förderschulen werden daher mit einem „Lolli-Test“, einem einfachen Speicheltest, zweimal pro Woche in ihrer Lerngruppe auf das Corona-Virus getestet. Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach und altersgerecht: Dabei lutschen die Schülerinnen und Schüler 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer. Die Abstrichtupfer aller Kinder der Lerngruppe werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet. Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest, sodass auch die Gefahr einer Ansteckung rechtzeitig erkannt wird.
Was passiert, wenn eine Pool-Testung negativ ist?
Der im Alltag höchst wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall gibt es keine Rückmeldung von Seiten der Schule. Der Wechselunterricht wird in der Ihnen bekannten Form fortgesetzt.
Bielefeld, 06.05.2021
Was passiert, wenn eine Pool-Testung positiv ist?
Sollte doch einmal eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet das, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erfolgt durch das Labor eine Meldung an die Schule. Die Schule informiert umgehend die Eltern der betroffenen Kinder über die vereinbarten Meldeketten. Aus organisatorischen Gründen kann es allerdings vorkommen, dass die Information erst am darauffolgenden Tag morgens vor Schulbeginn erfolgt. Über das weitere Vorgehen und die nächsten Schritte in diesem Fall werden Sie in einem gesonderten Schreiben von der Schulleitung informiert. Für den Fall einer notwendigen Zweittestung erhält Ihr Kind rein vorsorglich ein separates Test-Kit für diese Testung zuhause. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass sich nicht ein einzelnes Kind in der Gruppe offenbaren muss und somit in seinen Persönlichkeitsrechten geschützt ist.
An dieser Stelle sei deutlich darauf hingewiesen, dass bei auftretenden Schwierigkeiten in der Nachtestung die Eltern verpflichtet sind, auf Haus- oder Kinderärzte zuzugehen, damit diese die dann notwendigen Schritte (u. a. PCR-Test veranlassen, Kontaktpersonen feststellen) einleiten können. Die Teilnahme am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten der Schule ist in diesem Fall erst wieder nach Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich.
Weitere Informationen zu dem Lolli-Test, u. a. auch Erklärfilme, finden Sie auf den Seiten des Bildungsportals: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests
Dieser einfach und sehr schnell zu handhabende Test hilft uns allen, das Infektionsgeschehen besser einzudämmen und gleichzeitig Ihnen und Ihren Kindern größtmögliche Sicherheit für das Lernen in der Schule zu geben. Damit verbunden eröffnet sich auch der Weg für die Schülerinnen und Schüler sowie für Sie als Eltern für ein Mehr an Verlässlichkeit und Regelmäßigkeit mit Blick auf den Schulbesuch.
Rahmendaten zur Organisation des Wechselunterrichts, Stand 14.2.2021
Ab dem 22.02.2021 beginnt in den Grundschulen in NRW Wechselunterricht. Bei uns
an der Diesterwegschule ist er folgendermaßen geplant:
- Die Klassen werden halbiert. Beide Klassengruppen wechseln sich tageweise mit
Präsenz- und Distanzunterricht ab. Gruppe 1 beginnt am Montag, den 22.02.2021.
- An den Präsenztagen richtet sich der Unterricht überwiegend nach dem neuen
Stundenplan für das 2. Halbjahr, allerdings wird der Schwerpunkt entsprechend
den politischen Vorgaben auf den Fächern Deutsch, Mathematik und
Sachunterricht liegen. Schwimmunterricht sowie Sprachförderunterricht, PC-AG
etc. finden noch nicht statt.
- Abweichend von der eigentlichen Stundenplanregelung haben die 1. Klassen jeden
Tag 5 Stunden Unterricht bis 12.30 Uhr! Bitte beachten Sie diese leicht
abweichende Zeit. Sie dient der Entzerrung, damit nicht alle Kinder zur selben Zeit
die Klassen und das Schulgebäude verlassen.
-Die Gruppeneinteilung und die Unterrichtszeiten für Ihr Kind erhalten Sie bis
Dienstagabend von den Klassenlehrkräften mitgeteilt. Die Kollegen werden sich
bemühen, Geschwisterkinder für die gleichen Tage einzuteilen. Soweit möglich und
bekannt, werden auch soziale Kontakte unter den Kindern berücksichtigt. Die
„Geschwisterkindregelung“ geht jedoch vor.
-Bitte geben Sie Ihrem Kind Sportsachen mit. Wenn das Wetter ungünstig ist, darf
Sportunterricht in der Turnhalle stattfinden. Dabei müssen die Kinder in der Regel
jedoch eine Maske tragen.
-An den Tagen im Distanzunterricht arbeiten die Kinder wie gewohnt an Aufgaben,
die ihnen am Präsenztag erläutert wurden oder die im Wochenplan/auf dem
Padlet stehen. Auch dazu werden sich die Lehrkräfte äußern.
-Unterrichtsbeginn ist wie gewohnt um 8.00 Uhr. Ab 7.45 Uhr können die Kinder
ihre Klassenräume aufsuchen. Vorher halten Sie sich ggf. gemeinsam mit ihren
Mitschülern auf dem Schulhof bei den Markierungen für ihre jeweilige Klasse auf.
Bis zum 22.01. dürften diese Markierungen unter dem Schnee wieder sichtbar
geworden sein.
-Die Pausen verbringen die Klassen getrennt voneinander.
-Nach Unterrichtsschluss gehen die Kinder direkt nach Hause. Für die Notbetreuung bedarf es einer erneuten gesonderten Anmeldung.
-Die Lehrkräfte sind alle im Unterricht eingeteilt. Die Notbetreuung übernimmt komplett das OGS-Personal in den Räumlichkeiten der beiden OGS-Häuser. Die Klassenräume sind durch den Präsenzunterricht belegt.
-Bitte beachten Sie, dass Kinder mit Erkältungssymptomen nach wie vor nicht zum Präsenzunterricht erscheinen sollen. Bitte melden Sie Ihr Kind in diesem Fall telefonisch krank!
Diese Regelung soll nach Aussage der Schulministerin andauern, bis die Inzidenz in Nordrhein-Westfalen unter 50 liegt. Dann soll wieder normaler Präsenzunterricht stattfinden.
Neuer Text
E-Mail der Schulleitung vom 11.2.2021
Liebe Eltern,
gestern wurde von Frau Gebauer bereits bekannt gegeben, dass die Grundschulen ab dem 22.02.2021 im Wechselunterricht wieder öffnen werden. Mittlerweile ist auch die offizielle Schulmail des Ministeriums mit einigen Details eingetroffen. Demnach gibt es nun folgende Vorgaben:
- Kein Kind darf mehr als 5 Tage am Stück im Distanzunterricht sein.
- Die Kinder müssen für den Präsenzunterricht in feste Gruppen eingeteilt werden.
- Im Präsenzunterricht haben die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht Vorrang, aber auch die anderen Fächer können unterrichtet werden.
- Der OGS-Betrieb ruht weiterhin.
- Es wird wieder eine Notbetreuung für Kinder, die (besonders an den Tagen des Distanzunterrichts) nicht zu Hause betreut werden können. Dafür müssen alle Kinder jedoch neu angemeldet werden.
- Sportunterricht darf wieder stattfinden, bei widrigen Witterungsverhältnissen auch in der Halle, dann jedoch überwiegend mit Maske.
- Die Vergleichsarbeiten (VerA) in Jahrgang 3 werden auf das nächste Schuljahr verschoben, wahrscheinlich auf September 2021.
- Klassenfahrten sind bis zu den Sommerferien untersagt. Dies betrifft leider unsere Viertklässler. Eventuell anfallende Stornierungskosten übernimmt das Land.
Weitere Informationen in Bezug auf eine ggf. erweiterte Maskenpflicht etc. stehen noch aus. Auch darüber werde ich Sie informieren, sobald sie vorliegen.
Noch ein Hinweis zur nächsten Woche:
Bitte beachten Sie, dass am kommenden Montag, den 15.02.2021, noch einmal ein beweglicher Ferientag ist. Für diesen Tag bekommen die Kinder keine Aufgaben für das Distanzlernen. Vielleicht mutet es einigen von Ihnen absurd an, dass in dieser Zeit des Distanzlernens an einem beweglichen Ferientag festgehalten wird, aber die Bezirksregierung Detmold hat sich sehr eindeutig dazu geäußert: Niemand ist befugt, die im vergangenen Schuljahr von der jeweiligen Schulkonferenz festgelegten Ferientage aufzuheben.
Die Notbetreuung findet statt!
Ich werde gemeinsam mit den Kollegen die nächsten Tage nutzen um einen Plan für den Wechselunterricht zu entwickeln. Sobald dieser steht, werde ich Sie informieren. Die Gruppeneinteilung erhalten Sie von den Klassenlehrern.
So viel fürs Erste. Bitte denken Sie bei Bedarf an die (Neu-)Anmeldung für die Notbetreuung!
Viele herzliche Grüße
Martina Schmidt-Schlierf
E-Mail der Schulleitung vom 07.01.2021
Liebe Eltern,
vorhin hat das Ministerium die erwartete E-Mail mit weiteren Informationen versendet. Demnach gibt es folgende Regelungen, die vom 11. bis zum 31.01.2021 gelten:
„Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. […]
. Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Information in geeigneter Weise an die Eltern Ihrer Schülerinnen und Schüler weitergeben.
. Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das Anmeldeformular ist als Anlage beigefügt). Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.
. Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen - auch wenn sie sich in der Schule befinden - am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern entschieden.
[…]
Die nunmehr getroffenen Regelungen sind angesichts der nach wie vor sehr angespannten und äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage erforderlich. Die grundsätzliche Entscheidung für einen Distanzunterricht bis Ende Januar 2021 leistet zudem einen Beitrag dazu, den Fokus klar auf einen möglichst guten Distanzunterricht zu legen und zusätzliche organisatorische Belastungen der Lehrkräfte zu vermeiden.“
Die Klassenlehrer Ihrer Kinder werden sich spätestens im Laufe des kommenden Montags bei Ihnen melden und den Link (ggf. mit Passwort) für das Padlet mitteilen. Darüber hinaus werden Sie Informationen zu einer eventuellen Abholung von Materialien oder auch zur Rückgabe bearbeiteter Aufgaben erhalten. Diese Aufgaben werden sich auf die Fächer Deutsch, Mathe, Sachunterricht und (in den höheren Jahrgängen) auch auf Englisch beziehen.
Sollten Sie nach sorgfältiger Prüfung aller Möglichkeiten zu dem Schluss kommen, dass Sie für Ihr Kind einen Platz in der Notbetreuung benötigen, so bitte ich schnellstmöglich (spätestens bis Samstag, 10.00 Uhr) um eine Information per E-Mail, für welche Tage Sie Ihr Kind anmelden. Nur so kann ich die kommende Woche zuverlässig planen. Das ausgefüllte Anmeldeformular (siehe Anhang) kann Ihr Kind am ersten Tag der Notbetreuung abgeben, wenn Sie es nicht einscannen und per Mail übermitteln können.
Noch ein paar Hinweise:
Noch eine kurze Info für alle, die ein Leih-iPad beantragt haben: Sie erhalten den Leihvertrag per Post. Das Gerät können Sie am kommenden Montag in der Schule abholen!
Ich hoffe, dass diese Aussetzung der Präsenzpflicht die letzte aufgrund der Corona-Pandemie sein wird und den ersehnten Erfolg bringt! Ihnen wünsche ich noch einmal viel Kraft bei der Bewältigung der Betreuung Ihrer Kinder zu Hause! Die Klassenlehrer werden einen Weg finden um sich zwischendurch zu melden und nach dem Befinden Ihres Kindes in Bezug auf die gestellten Ausgaben und das Lernen zu Hause zu erkundigen!
Sofern es Neuigkeiten oder weitere Informationen gibt, werde ich mich wieder bei Ihnen melden!
Viele herzliche Grüße
Martina Schmidt-Schlierf
Bielefeld, 11.12.20
Liebe Eltern,
die Ereignisse überschlagen sich gerade wieder einmal, und ich möchte Ihnen mitteilen, in welchen Belangen ich bereits (zumindest vorübergehend) Klarheit erlangt habe:
1. Aussetzen der Präsenzpflicht im Unterricht ab dem 14.12.2020:
Sie als Eltern entscheiden ab Montag, dem 14.12.2020, ob Sie Ihr Kind in die Schule schicken, oder ob es zu Hause bleiben und auf Distanz lernen soll. Da die Schulpflicht nicht aufgehoben ist, sind in dieser Woche noch keine Ferien. Die Lehrer werden das Padlet wieder befüllen. Der Unterricht für die präsenten Kinder findet weitgehend nach Plan statt.
Bitte geben Sie mir per E-Mail oder schriftlich bis Montag, 10.00 Uhr eine kurze Rückmeldung, ab wann Sie ggf. beabsichtigen Ihr Kind zu Hause zu lassen. Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise des Ministeriums: „Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.“
2. Klassenarbeiten in der Woche vom 14. bis 18.12.2020: Angekündigte Klassenarbeiten sollen auf ihre Verschiebbarkeit geprüft werden. Sollte eine Verschiebung nicht möglich oder sinnvoll sein, „müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler nach Aufforderung für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule kommen.“ Dies kann unter Umständen auch nur eine Stunde sein. Sofern für die Klasse Ihres Kindes eine Klassenarbeit durchgeführt wird, bekommen Sie von den Lehrkräften gesondert Bescheid.
3. Sport- und Schwimmunterricht: Ab Montag darf in den Turnhallen der Stadt Bielefeld kein Sportunterricht mehr erteilt werden. Dieser findet bei zumutbarem Wetter nun wieder im Freien statt. Auch der Schwimmunterricht darf bis auf weiteres leider nicht mehr stattfinden.
4. Open-Sunday-AGs: Auch diese AGs werden draußen auf dem Schulgelände stattfinden, solange derartige AGs noch gestattet sind.
5. Notbetreuung am 21. und 22. 12. 2020: Die dafür angemeldeten Kinder werden wie geplant in dem von Ihnen auf dem Formular angegebenen Zeitraum von Lehrkräften und ab Mittag von OGS-Kräften betreut.
6. Notbetreuung am 07. und 08.01.2021: Für diese Tage lasse ich Ihnen Anfang der Woche ein neues Formular zukommen, mit dem Sie Ihr Kind anmelden können.
Herzliche Grüße
Martina Schmidt-Schlierf
Was tun bei Erkältungssymptomen?
26.10.20
Sie haben Urlaub in einem Corona-Risikogebiet gemacht? Dann sind Sie zum Schutz Ihrer Mitmenschen zur Selbstauskunft und Meldung beim Bielefelder Gesundheitsamt verpflichtet. Hier erhalten Sie alle Informationen und einen Online-Fragebogen.
Darüber hinaus müssen Sie die Ihnen per Mail zugegangene "Eigenerklärung zum Schulbesuch ..." ausfüllen und in der Schule abgeben.
Vielen Dank.
Unterricht ab Dienstag, 29.9.20
Für die 4 ½ Klassen, die nicht unter Quarantäne stehen, kann es ab morgen, 29.09.2020, täglich wieder 4 (Klasse 1a und 1b) bzw. 5 Stunden (Kl. 2b, 3b, 3c - die Jungen) Unterricht geben.
Leider stehen die Klassenlehrkräfte nicht immer zur Verfügung, aber die vertretenden Kolleg*innen stehen in regelmäßigem Austausch mit diesen.
Für alle Kinder, die nicht unter Quarantäne stehen, ist also ab dem morgigen Dienstag wieder regulärer Unterricht mit Präsenzpflicht.
Die
OGS
übernimmt danach wie gehabt, sodass die Kinder bis zu ihrer sonst üblichen Abholzeit betreut werden können.
Sollte sich bezüglich der Abholzeit oder der Abholmodalität bei Ihnen etwas geändert haben, melden Sie sich bitte bei der OGS! Ansonsten gehen wir davon aus, dass alle Kinder so gehen bzw. abgeholt werden, wie vor der Schließung.
Testangebot des Gesundheitsamtes
Für alle Kinder, die unter Quarantäne stehen, sowie für alle Lehrkräfte und OGS-Mitarbeiter gibt es am Montag und Dienstag jeweils zwischen 10.00 und 16.00 Uhr die Möglichkeit eines erneuten Tests, wieder auf dem Gelände von Kahmann und Ellerbrock an der Feldstraße.
Diesmal werden jedoch keine Termine vergeben, sondern Sie kommen im angegebenen Zeitraum und bringen (sofern vorhanden) Ihre Versichertenkarte mit. Auch dieses Testangebot ist freiwillig! Sollten Sie privat versichert sein, notieren Sie bitte im Vorfeld Name, Geburtsdatum, Adresse, Versicherungsgesellschaft und Versichertennummer auf einem Zettel, den Sie vor Ort abgeben.
Betreuungsangebot am Montag, 28.9.20
Liebe Eltern,
da bis jetzt leider noch nicht in ausreichendem Maße feststeht, welche Lehrkräfte aus der prophylaktischen Quarantäne entlassen werden, bleibt es für morgen bei dem Angebot einer Betreuung durch die OGS für den Zeitraum von 7.30 – 12.15 Uhr. Dieses gilt für alle Kinder aus Klassen, die nicht unter Quarantäne stehen und ist freiwillig. Sie brauchen Ihr Kind auch nicht abmelden.
Sofern Lehrkräfte bereits morgen zur Verfügung stehen, werden diese in den Klassen unterstützen. Da die Kinder wieder die Möglichkeit haben, ihre Aufgaben vom Padlet zu bearbeiten, sollen sie bitte ihre Aufgaben mitbringen! Ich erhoffe mir für morgen im Laufe des Tages weitere Informationen vom Gesundheitsamt um entscheiden zu können, ob ab Dienstag oder spätestens Mittwoch wieder Unterricht stattfinden kann!
Bielefeld, 26.09.20
Liebe Eltern,
es gibt einen kleinen Silberstreif am Horizont: Die OGS ist personell in der Lage ab Montag für alle Klassen, die nicht unter Quarantäne stehen, ein Betreuungsangebot im Zeitraum von 7.30 – 12.00 Uhr anzubieten, so wie beim letzten Mal auch. Es wird auch wieder ein Mittagessen geben.
Damit können Sie schon einmal planen, auch wenn es insgesamt leider nicht viel hilft – schon gar nicht denen, die unter Quarantäne stehen.
Je nachdem, wie schnell das Gesundheitsamt die Lehrer anruft und über deren mögliche Entlassung aus der vorsorglichen Quarantäne entscheidet, kann es vielleicht auch wieder Unterricht geben. Ich werde mich morgen im Laufe des Tages oder Abends auf jeden Fall noch einmal melden, vielleicht dann auch mit einem „Update“. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt!
Soviel fürs Erste, ich halte Sie auf dem Laufenden!
Herzliche Grüße
Martina Schmidt-Schlierf
Bielefeld, 26.09.20
Liebe Eltern,
hier weitere Informationen zu den Quarantänezeiten der einzelnen Klassen und Kurse:
- Klasse 3a, 23.09. bis 07.10.
- 2a, 23.09. bis 07.10.
- 4b, 22.09. bis 06.10.
- 4a und PC-AG (3c-Mädchen), 23.09. bis 7.10.
Herzliche Grüße
Martina Schmidt-Schlierf
Bielefeld, 25.09.20
Liebe Eltern der Diesterwegschule!
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass es wieder zwei positiv getestete Covid-19 Fälle an der Schule gibt. Es befinden sich derzeit vier vollständige Klassen, eine halbe Klasse sowie alle Lehrkräfte und mehrere OGS-Mitarbeiter in Quarantäne.
Das Gesundheitsamt hat die Diesterwegschule bis mindestens Dienstag kommender Woche (29.09.2020)
geschlossen!
Nähere Informationen erhalten Sie per Mail sowie hier auf der Homepage.
Der Unterricht findet wieder auf Distanz statt, die Lehrkräfte werden sich bei Ihnen melden. Ob die OGS ein Betreuungsangebot für die nicht unter Quarantäne gestellten Kinder organisieren kann, wird gerade geklärt.
Bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüße
Martina Schmidt-Schlierf
FAQ der Stadt Bielefeld zum Verhalten im Coronafall
Bielefeld, 6.9.20
Liebe Eltern,
es gibt gute Nachrichten: Ab Montag, 7.9.20, ist die Diesterwegschule wieder geöffnet!
Zwar muss der Unterricht vorerst noch auf Distanz stattfinden, aber die OGS bietet für 4 Stunden pro Vormittag die Betreuung Ihrer Kinder an:
Alle Kinder, die einen OGS-Platz haben, nicht unter Quarantäne stehen und auch nicht zu Hause betreut werden können, werden in der Zeit von 8.00 – 12.00 Uhr durch OGS-Kräfte in ihrer Klasse betreut. Bei Bedarf wird es ab 7.30 Uhr auch eine Frühbetreuung auf dem Schulhof geben. Während der Betreuungszeit haben die Kinder eine Arbeitszeit, in der sie zumindest einen Teil Ihrer Aufgaben vom Padlet bearbeiten können.
Darüber hinaus wird die Küche auch ein Mittagessen bereithalten .Wichtig ist, dass die Kinder tatsächlich von 8.00 – 12.00 Uhr kommen und ihre Arbeitsmaterialien mitbringen, sofern diese nicht noch in der Schule sind.
Sie als Eltern bitte ich, den unteren Abschnitt auszufüllen und Ihrem Kind mit in die Schule zu geben. Sollten Sie Ihr Kind nicht schicken, weil Sie die Betreuung anders regeln können, bitte ich um eine kurze Mail. Andernfalls sehen wir Ihr Kind in der Schule und erhalten den Zettel.
Auch weiterhin erhalten Sie Nachricht, wenn es Neuigkeiten gibt!
Viele herzliche Grüße,
Martina Schmidt-Schlierf
Bielefeld, 11.08.2020
Liebe Eltern,
ich weiß, ich melde mich heute noch einmal sehr kurzfristig, aber es ist mir ein Anliegen, einige Informationen zum neuen Schuljahr noch zu ergänzen oder auch zu konkretisieren.
1. Zunächst: Bitte beachten Sie, dass Ihre Kinder morgen nur von der 2. bis zur 4. Stunde Unterricht haben. Die OGS hat normal geöffnet.
2. Aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen könnte es in den nächsten Tagen (ab Donnerstag) auch wieder zu einer Hitzefrei-Regelung kommen. Dazu werde ich mich morgen noch einmal bei Ihnen melden. Fest steht bereits jetzt, dass die Kinder in dieser Woche noch keine 6. Stunde Unterricht haben! Auch die Hausaufgabenbetreuung beginnt erst ab dem kommenden Montag. Die OGS hat bis Freitag regulär geöffnet.
3. In einem, dieser Mail angehängten Schreiben der OGS finden Sie Hinweise zu den Abholzeiten und weitere organisatorische Informationen. Frau Martens und Frau Klei wären dankbar, wenn Sie diese schnellstmöglich ausfüllen und zurückgeben könnten!
4. Noch eine Erläuterung zur Maskenpflicht: Die Kinder dürfen im Klassenraum den Mund-Nasen-Schutz absetzen, sobald sie an ihrem Platz sitzen. Dafür wird eine verbindliche Sitzordnung festgelegt. Darüber hinaus wird es eine feste Sitzordnung für den Sitzkreis geben. Diese beiden Sozialformen sind diejenigen, die am häufigsten im Unterricht Anwendung finden.
5. Da die Masken der Kinder mit der Zeit durchfeuchten, wäre es angebracht, wenn jedes Kind wenigstens eine weitere, frische Maske dabeihätte. Aus dem Kollegium kam der Vorschlag, dass sie diese in einer Dose mit Deckel im Ranzen haben. Beim Tausch kann dann die benutzte Maske in der Dose nach Hause transportiert werden.
6. Unsere Schule hat vom Schulträger noch einmal 50 Masken erhalten, die bei Bedarf an die Kinder ausgegeben werden können. Im Verhältnis zu 240 Kindern an der Schule ist diese Zahl sehr gering. Sollte ihr Kind also seine Maske vergessen haben oder sie verlieren, und der Vorrat ist erschöpft, müssen wir Sie leider kontaktieren, damit Sie eine Maske in die Schule bringen.
7. Im Anhang finden Sie außerdem noch eine Eigenerklärung für den Fall, dass Sie Urlaub in einem der aktuell ausgewiesenen Risikogebiete gemacht haben. Diese bitte ich Sie spätestens bis Freitag mir, Frau grimm oder der Klassenlehrkraft zukommen zu lassen. Sollte Ihre Rückkehr weniger als 14 Tage zurückliegen, oder ein Mitglied Ihrer Familie Covid-19-Symptome zeigen, muss Ihr Kind selbstverständlich zu Hause bleiben!
So viel an Information noch einmal für heute. Ich wünsche Ihren Kindern morgen einen guten Schulstart und hoffe, dass Ihre Kinder sich trotz allem auf die Schule und die Mitschüler freuen, und dass nicht die Furcht überwiegt!
Viele herzliche Grüße
Martina Schmidt-Schlierf
Bielefeld, 07.08.2020
Liebe Eltern,
ich hoffe, Sie und die Kinder hatten trotz Corona angenehme Ferien und konnten sich ein wenig erholen? Das neue Schuljahr beginnt in wenigen Tagen, und ich möchte Sie in Bezug auf die organisatorischen Vorgaben des Ministeriums auf den aktuellen Stand bringen. Leider ist ein Normalbetrieb wie vor Corona noch nicht realisierbar, aber es gibt dennoch Veränderungen im Vergleich auf das letzte Schulhalbjahr:
- Wie Sie bereits durch die Presse erfahren haben, gilt ab Schulstart bis mindestens zum 31. August für die Kinder sowie für alle weiteren Personen im Gebäude und auf dem gesamten Schulgelände die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Lediglich im Klassenraum auf ihrem festen Sitzplatz dürfen die Kinder ihre Masken abnehmen. Diese Bestimmung ermöglicht wenigstens einen Unterricht nach normalem Stundenplan ohne versetzte Anfänge und Pausen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder jeden Tag mindestens eine frische Maske bei sich haben!
- Der Präsenzunterricht wird wieder der Regelfall, der auch die Anwesenheitspflicht der Kinder grundsätzlich wieder einschließt. Unterricht auf Distanz ist nur in Ausnahmefällten möglich. Eine Freistellung von Kindern mit relevanten Vorerkrankungen ist nur mit schriftlicher Begründung möglich. Eine Freistellung zum Schutz vorerkrankter Angehöriger in häuslicher Gemeinschaft ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und mit ärztlichem Attest möglich. Sollten Sie diesbezüglich ein Anliegen haben, setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung!
- Entwickelt ein Kind Covid-19-Symptome (z.B. Fieber, trockenen Husten, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinnes) muss es dem Unterricht fernbleiben bzw. nach Hause geschickt werden. Sollte sich ein Mitglied ihrer Familie in Quarantäne befinden oder sogar infiziert haben, bitte ich dringend um Mitteilung!
- Für eine einfache Erkältung mit Schnupfen ohne die o.g. Symptome gilt folgende Regelung: Das Kind bleibt zur Beobachtung 24 Stunden zu Hause. Stellen sich keine weiteren Symptome ein, kann es danach die Schule wieder besuchen. Andernfalls ist eine ärztliche Abklärung zu veranlassen.
- Das Ministerium empfiehlt allen am Schulleben beteiligten Personen ausdrücklich die Nutzung der Corona-Warn-App.
- Die OGS-Betreuung findet weiterhin überwiegend im Klassenraum statt. Dort benötigen die Kinder keine Maske. Die Frühbetreuung (ab 7.30 Uhr) wird aller Voraussicht nach (mit Maske) auf dem Schulhof stattfinden. Weitere Hinweise (zu den Abholzeiten etc.) erhalten Sie in Kürze durch die OGS.
- Der Sportunterricht soll bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Wahl der Sportkleidung für Ihr Kind.
- Auch der Musikunterricht findet wieder statt. Allerdings ist das Singen in geschlossenen Räumen bis mindestens zu den Herbstferien untersagt.
- Elternabende und Sitzungen der Gremien (Schulpflegschaft, Schulkonferenz etc.) sollen wieder stattfinden. Zu diesem Zweck ist Ihnen als Eltern der Zugang zum Schulgebäude ausdrücklich gestattet. Hier gelten ebenfalls Maskenpflicht und Abstandsgebot. Darüber hinaus ist Ihnen ein Zutritt ins Schulgebäude leider nach wie vor nur für schulisch-dienstliche Zwecke bzw. mit einem Termin gestattet. Bitte versuchen Sie möglichst viel telefonisch oder per Mail zu erledigen!
Liebe Eltern,
auch diesmal setzen wir um, was das Ministerium uns vorgibt. Schulinterne Abweichungen sind nicht gestattet. Ich hoffe jedoch, dass diese Maßnahmen mithelfen, eine zweite Welle in unserem schulischen Umfeld zu verhindern und Sie, Ihre Familien sowie das Lehrer- und OGS-Kollegium gesund bleiben! Dies waren erst einmal die wichtigsten offiziellen Mitteilungen. Weitere Informationen zu unserer internen Schuljahresplanung erhalten Sie in den nächsten Tagen!
Viele herzliche Grüße
Martina Schmidt-Schlierf
Allgemeine Informationen zum Schuljahr 2020/21
Angepasster Schulbetrieb in Corona-Zeiten - hier finden Sie die neuesten Informationen des Schulministeriums NRW zum Schuljahresbeginn 2020/21.
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