Archiv Corona Schule 2019/20

Archiv Corona Schule 2019/20



Liebe Eltern,

an dieser Stelle finden Sie -ständig aktualisiert- alle allgemeinen und "diesterwegschulspezifischen" Informationen rund um den angepassten Schulbetrieb in Zeiten der Corona-Pandemie.

Weitergehende Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Ministeriums für Schule und Bildung NRW zum Thema " Coronavirus ".


Allgemeine Informationen zum Schuljahr 2020/21
Angepasster Schulbetrieb in Corona-Zeiten - hier finden Sie die neuesten Informationen des Schulministeriums NRW zum Schuljahresbeginn 2020/21.

Informationen zur Corona-Pandemie Schuljahr 2019/2020

Alle Grundschulen in NRW nehmen ab dem 15.6.2020 -unter Einhaltung bestimmter Vorgaben- ihren Unterricht im Klassenverband wieder auf.
Die Notbetreuung endet an unserer Schule am Mittwoch, 10.6.20.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat  mit Wirkung ab 30.05.2020 die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus im Bereich der Betreuungsinfrastruktur geändert.
Die zum Nachweis des Anspruchs auf eine Notbetreuung erforderlichen Vordrucke für Beschäftigte in  systemrelevanten Berufen und für erwerbstätige Alleinerziehende sind entsprechend angepasst worden.

Die Vordrucke stehen zum Download auf der Homepage der Stadt Bielefeld  zur Verfügung.


Hier finden Sie die Übersicht, wann welche Klasse zum Präsenzlernen in der Schule ist:

Bielefeld, 05.05.2020
Liebe Eltern,
unter der Voraussetzung, dass es keine neuen politischen Vorgaben geben wird, starten die
Viertklässler in zwei Tagen wieder in der Schule.
Zunächst sind hier noch einmal ein paar grundsätzliche Informationen:
- Jede Klasse wird in drei feste Gruppen aufgeteilt, die sich nicht durchmischen dürfen!
(Hinweis: Viertklässler können zusätzlich für die Notbetreuung angemeldet werden.)
 -Die A-Klassen nutzen den linken Eingang des Schulgebäudes, die B-Klassen den rechten
Eingang (siehe Beschilderung).
 -Vor dem Unterricht stellen sich die Kinder auf dem Schulhof auf. Dazu sind Punkte im
vorgeschriebenen Abstand von 1,50 m aufgezeichnet. Es wird jeweils ab 15 Minuten vor
Unterrichtsbeginn eine Aufsicht auf dem Schulhof geben. Es wäre schön, wenn die Kinder
auch nicht vorher eintreffen würden!
 -Zu Unterrichtsbeginn werden die Kinder von den Lehrkräften auf dem Schulhof abgeholt
und in die Klasse geführt.
 -Grundsätzlich besteht Schulpflicht. Kinder mit Corona-relevanten Vorerkrankungen
können jedoch auf schriftlichen Antrag der Eltern hin weiter auf Distanz unterrichtet
werden. Das gleiche soll auch bei Risikopersonen im selben Haushalt gelten.
 -Kinder mit deutlichen Erkältungssymptomen sollen die Schule nicht besuchen.
 -Oberstes Gebot: Abstand von mindestens 1,5 m – immer!
Eine Unterschreitung soll nur im Ausnahmefall und dann mit Maske erfolgen. Eine
Überwachung der Einhaltung dieses Mindestabstandes ist oberste Aufgabe der Lehrkräfte
und Betreuer. Alles andere hat sich dem unterzuordnen - leider!
 -Die Abstandspflicht gilt auch für die Pausen. Die einzelnen Gruppen müssen versetzt
Pause machen oder sich in verschiedenen Bereichen des Schulhofes aufhalten.
 -Jeden Tag wird morgens mit den Kindern wieder über die Abstandsregelung, die
Händehygiene und die Niesetikette gesprochen. Diese neuen Regeln werden visualisiert.
Hinweis: Wenn Kinder dem wiederholt absichtlich zuwiderhandeln, kann dies zum
Ausschluss aus dem Unterricht führen. (Ich hoffe jedoch nicht, dass dies bei uns
überhaupt thematisiert werden muss!)
 -Es gibt keine Maskenpflicht, solange der Mindestabstand eingehalten wird. Freiwillig darf
eine Maske getragen werden, und die Kinder sollen sicherheitshalber täglich eine bei sich
haben. Falls wir in den nächsten Tagen feststellen, dass es an gewissen Stellen schwierig
wird, den gebotenen Abstand einzuhalten, kann das Tragen einer Maske an diesen Orten
obligatorisch werden.
 -Desinfektionsmittel sind ebenfalls keine Pflicht, für Kinder sind sie sogar verboten!
 -Die Beschulung ist kein Unterricht nach Lehrplan, sondern sog. „Präsenzlernen“ in der
Schule. Es wird zwar neuer Stoff vermittelt, dieser ist aber auf die sog. Kernfächer
beschränkt. Der übliche Fächerkanon ist aufgehoben. Die Kinder sollen weiter befähigt
werden, eigenständig zu arbeiten.
 -Die Kinder sollen alle Arbeitsmaterialien und Schreibwerkzeuge etc. bei sich haben.
 -Das Mittagessen (Lunchpaket) für die Kinder steht bereit, unabhängig vom
Unterrichtsschluss der Kinder.
 -Nach dem Unterricht dürfen sich die Kinder leider nicht auf dem Schulgelände aufhalten,
sofern sie nicht in der Notbetreuung angemeldet sind.
 -OGS-Betreuung kann aufgrund der umfangreichen Notbetreuung leider nicht angeboten
werden! Die Kinder sind also leider weder vor noch nach ihrem Unterricht betreut.
 -Die Anwesenheit der Eltern auf dem Schulgelände ist nur in begründeten Ausnahmefällen
gestattet.
Da unsere Notbetreuung stark angewachsen ist und dort eine Menge Personal benötigt wird,
wird sich leider der Stundenplan gegenüber meiner ersten Ankündigung etwas verändern:
Am Donnerstag, den 07.05.2020, haben die Kinder zwei Stunden bei ihrer Klassenlehrerin,
danach werden es täglich 3 – 4 Stunden sein. Die Zeiten wechseln, damit alle Kinder sowohl
früh als auch mal spät Unterricht haben. Ab dem Zeitpunkt, ab dem alle Jahrgänge im
Wechsel in die Schule kommen, wird es noch einmal einen ganz neuen Plan geben. Der
aktuelle Plan gilt von Donnerstag bis Montag. Sie finden ihn ebenfalls im Anhang dieser Mail!
Ich wünsche den Kindern trotz der widrigen Umstände einen angenehmen Neustart in der
Schule. Wir freuen uns auf jeden Fall darauf, die Kinder nach dieser langen Zeit
wiederzusehen!

Herzliche Grüße,
Martina Schmidt-Schlierf

28.4.20
Für die erweiterte Notbetreuung im Rahmen der Schulschließung gibt es neue Vorgaben bezügl. der systemrelevanten Berufsgruppen (ab 23.4.20). Ab dem 27.4.20 können auch Alleinerziehende unter bestimmten Voraussetzungen die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen aktualisierten Anmeldeformulare auf der Homepage der Stadt Bielefeld.
Stand 22.4.20 findet die Notbetreuung nicht mehr an Wochenenden und Feiertagen statt!

Liebe Eltern, um eine reibungslose Planung und Durchführung zu gewährleisten sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen: Möchten Sie die Notbetreuung an einem Tag nicht in Anspruch nehmen, melden Sie Ihr Kind bitte möglichst am Vortag ab (Krankheit natürlich ausgenommen). Herzlichen Dank!

28.4.20
Erstattung der Elternbeiträge bei Ganztagsangeboten
Elternbeiträge für Angebote im Rahmen des Erlasses „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) werden für den April erstattet.
Das können Sie in der Schulmail Nr. 12 des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) nachlesen: [03.04.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (12. Mail)

16.4.20
Erste Informationen zur Verlängerung der Schulschließungen

Liebe Eltern,

seit dem 15.04.2020 wissen wir alle, dass die Schließung der Schulen noch mindestens zwei weitere Wochen andauern wird, und auch danach werden die Grundschulen erst nur für die Viertklässler wieder geöffnet werden.
Für Sie bedeutet das weitere Wochen der Betreuung Ihrer Kinder zu Hause oder in der Notfallbetreuung der Schule, eventuell Homeoffice oder sogar Kurzarbeit.
Für die Kinder bedeutet es noch mehr Zeit ohne Freunde und geregelten Schulalltag. Stattdessen Lernen und Üben alleine oder mit Mama und Papa.
Für die Kollegen bedeutet es, weiteren Lernstoff zusammenzustellen und so aufzubereiten, dass auch die Vermittlung neuen Unterrichtsstoffes (denn darum kommen wir nun nicht mehr herum) so kleinschrittig und gut verständlich erfolgt, dass die Kinder zu Hause erfolgreich lernen und arbeiten können.
Gleichzeitig geht die Notbetreuung weiter, die ab der nächsten Woche noch erweitert werden soll. Welche Berufsgruppen neu mit einbezogen werden, teile ich Ihnen mit, sobald mir nähere Informationen vorliegen.
Außerdem müssen wir die Wiedereröffnung der Schule und die Wiederaufnahme des Unterrichts vorbereiten mit Hygiene-, Organisations- und Zeitplänen. Sobald es auch hierzu neue Informationen gibt, werden Sie sie erfahren!

Ich hoffe, Sie und Ihre Familien halten weiterhin gut durch und bleiben gesund!

Mit besten Grüßen
Martina Schmidt-Schlierf


Erstattung der Elternbeiträge bei Ganztagsangeboten

Elternbeiträge für Angebote im Rahmen des Erlasses „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) werden für den April erstattet.
Das können Sie in der Schulmail Nr. 12 des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) nachlesen: [03.04.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (12. Mail)



Bielefeld, 20.3.20
Liebe Eltern,
ab Montag, den 23.03.2020, ist die Notbetreuung in den Schulen auch für Kinder geöffnet, von denen nur ein Elternteil in einem „systemkritischen“ Beruf tätig ist. Wie zuvor gilt auch hier, dass der Arbeitgeber die Unabkömmlichkeit schriftlich bestätigen muss und Sie eine Betreuung im privaten Umfeld nicht organisieren können. Ebenfalls ist ab sofort die Betreuung im Rahmen der Notbetreuung unabhängig von einem Ganztagsplatz bis in den Nachmittag hinein möglich.
Das entsprechende Formular sowie den Antrag auf Aufnahme in die Notbetreuung erhalten Sie zum Download hier auf unserer Homepage (bitte runterscrollen).
Darüber hinaus hat das Landesministerium verfügt, dass die Notfallbetreuung vom 23.03. bis zum 19.04.2020 auch am Wochenende und in den Ferien stattfinden soll (ausgenommen sind die Tage von Karfreitag bis Ostermontag).
Damit ich den Dienstplan für die Kollegen möglichst langfristig und verlässlich planen kann, bitte ich Sie, mir möglichst bald telefonisch (AB) oder per Mail zu signalisieren, wann Sie unsere Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten!
Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Schulmail [20.03.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (8. Mail) auf der Seite des Ministeriums.




Bielefeld, 16.03.2020


Liebe Eltern!

Wie angekündigt, erhalten Sie heute nähere Informationen zur Notfallbetreuung ab Mittwoch, den 18.03.2020:
Betreut werden können Kinder unserer Schule, deren Eltern beruflich in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Der folgende Personenkreis ist laut Bundesamt für Sicherheit in einer kritischen Infrastruktur tätig:
1. Sektor Energie
- Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik)
- insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
2. Sektor Wasser, Entsorgung
- Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung
- insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
3. Sektor Ernährung, Hygiene
- Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)
4. Sektor Informationstechnik und Telekommunikation
- insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
5. Sektor Gesundheit
- insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
6. Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen
- insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers
- Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)
7. Sektor Transport und Verkehr
- insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr
- Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
- Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs
8. Sektor Medien
- insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation
9. Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
- Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hochschulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind
- Gesetzgebung/Parlament
10. Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe
- Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Dieser Text ist auch im Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung www.land.nrw!

Wichtig: Grundlage einer solchen Betreuung ist zum einen ein Nachweis darüber, dass beide Elternteile (soweit nicht alleinerziehend) nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen. Darüber hinaus muss eine schriftliche Zusicherung (oder Zusicherung der Nachreichung der Vorlage) der jeweiligen Arbeitgeber beider Elternteile vorliegen, dass deren Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist.

Sofern Sie als Eltern zu dem o.g. Personenkreis gehören, bitte ich Sie, Ihr Kind bis Mittwoch, 18.03.2020, über das Sekretariat mit den nötigen Bescheinigungen anzumelden. Sie können auch nur von einzelnen Tagen der Betreuung Gebrauch machen, falls Sie private Betreuungslücken haben. Bitte melden Sie Ihr Kind jedoch nicht „prophylaktisch“, sondern verbindlich an, da sowohl die Schule als auch die OGS zur Aufstellung eines Dienstplanes verbindliche Zahlen benötigen!
Ich hoffe, all diese Maßnahmen helfen, die Verbreitung des Virus signifikant zu verlangsamen und wünsche Ihnen starke Abwehrkräfte!

Mit besten Grüßen
Martina Schmidt-Schlierf
- Rektorin -




Übungsaufgaben für die Zeit während der Schulschließung:

In der heutigen Mail des Schulministeriums wurden die Lehrer aufgefordert, Übungsaufgaben zusammenzustellen, die die Kinder in der Zeit der Schulschließung bearbeiten können. Alle Lehrer eines Jahrgangs haben sich daraufhin zusammengesetzt und passende Aufgaben aufgelistet. Sie erhalten diese Übersicht in beigefügter Datei. Das Pensum ist überschaubar und besteht fast ausschließlich aus selbst erklärenden Aufgaben oder Wiederholungen. Maßgabe des Ministeriums ist, „den Kindern das Lernen weiterhin zu ermöglichen“. Sie als Eltern müssen nicht als Lehrkraft fungieren um neuen Lernstoff zu vermitteln!

Sollten Sie zur Bearbeitung der Aufgaben Bücher oder Arbeitshefte benötigen, die sich aktuell noch in der Schule befinden, haben Sie morgen zwischen 8.00 und 10.00 Uhr Gelegenheit, diese abzuholen. Bitte melden Sie sich im Lehrerzimmer oder im Sekretariat!

Fragen können Sie jederzeit per Mail stellen, aktuell ist auch das Sekretariat noch zu den üblichen Zeiten besetzt und somit telefonisch erreichbar.

Noch ein Tipp: Die bewährte Lern-App „Anton“ kann von Privatpersonen kostenlos heruntergeladen oder im Internetbrowser geöffnet werden (https://anton.app/de/). Dort können die relevanten Unterrichtsinhalte der verschiedenen Schuljahre spielerisch wiederholt werden.

Sobald es weitere Neuigkeiten des Ministeriums oder des Schulträgers gibt, werde ich Sie selbstverständlich darüber unterrichten. Darüber hinaus können Sie sich auch jederzeit auf unserer Homepage informieren.
Bielefeld, 13.03.2020
Liebe Diesterwegeltern!

Sicher haben Sie bereits gehört, dass in ganz NRW die Schulen ab dem kommenden Montag bis mindestens zum Ende der Osterferien (19.04.2020) geschlossen sind. 
Am Montag, den 16.03., und am Dienstag, den 17.03.2020, gilt jedoch noch eine Übergangsregelung: Sofern Sie keine Betreuung für Ihr Kind haben, können Sie es zu den üblichen Unterrichts- und OGS-Zeiten in die Schule schicken. Es findet zwar kein Unterricht mehr statt, aber die anwesenden Kinder werden von den Lehrern und OGS-Mitarbeitern betreut.
Ab Mittwoch wird es eine verschärfte Regelung geben, diesbezüglich erhalten Sie aber Anfang der kommenden Woche ebenfalls per Mail und über die Homepage noch Bescheid.

Bitte beachten Sie folgendes:
•    Bitte stellen Sie Ihre Erreichbarkeit während der Schließzeit sicher, falls es wichtige Informationen gibt. E-Mail wäre ideal!
•    Es ist nicht sichergestellt, dass das Sekretariat durchgehend besetzt sein wird. Sprechen Sie bei Bedarf gerne auf den Anrufbeantworter oder schreiben Sie eine Mail an: diesterwegschule@bielefeld.de
•    Bitte schauen Sie auch immer mal wieder auf unsere Homepage.
•    Alle geplanten Veranstaltungen (Open Sunday, Jahreshauptversammlung des Fördervereins etc.) fallen aus und werden ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt!
•    Ob und in welcher Form die Elternsprechtage zum geplanten Zeitpunkt stattfinden, steht noch nicht fest. Ggf. werden diese auch verschoben.
•    Inwiefern in der Schließungszeit für die Kinder Aufgaben vorgehalten werden sollen, steht aktuell auch noch nicht fest. Auch hierzu erhalten Sie zu gegebener Zeit noch Informationen.

Ich hoffe sehr, dass Sie eine Lösung für Ihre Familie finden und wünsche Ihnen, dass Sie gut durch diese Krisenzeit kommen! Bitte bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße
Martina Schmidt-Schlierf

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